Weiterentwicklung IV

Die Invalidenversicherung ist dank der Revisionen seit 2004 bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung deutlich erfolgreicher geworden. Handlungsbedarf besteht dennoch bei Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen und bei Versicherten mit psychischen Erkrankungen.
Darüberhinaus soll die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure verbessert werden.

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen, eine Ausweitung erprobter Massnahmen und eine vertiefte Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten und den Arbeitgebenden. Die Vorlage ersetzt das bisherige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System und führt bei den medizinischen Gutachten Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz ein. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie mittels unten stehendem Button und den nachfolgenden Themenschwerpunkten:

Hintergrundinformationen zur WE IV

Die Liste der Geburtsgebrechen entspricht in gewissen Bereichen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Sie enthält nicht nur heute obsolete Begriffe, sondern auch Leiden, die keine Geburtsgebrechen im Sinne der IV sind. Die Behandlung solcher Leiden wird künftig von der Krankenversicherung statt von der IV übernommen. Umgekehrt wurden neue Leiden auf die Liste aufgenommen, insbesondere seltene Krankheiten, die als Geburtsgebrechen gelten.

Eines der zentralen Themen ist es, Jugendliche und junge Erwachsene verstärkt und gezielt zu unterstützen.
Übergänge von Schule zur beruflichen Ausbildung und im nächsten Schritt in den Arbeitsmarkt stellen junge Menschen mit Einschränkungen vor besonders hohe Herausforderungen.
Mittels der Weiterentwicklung erhält die IV zielgerichtete Massnahmen, den jungen Erwachsenen eine gute berufliche Perspektive zu ermöglichen und einen Start als junge Rentnerinnen und Rentner zu verhindern.

Psychische Erkrankungen sind aktuell der häufigste Auslöser für eine IV-Rente. Um die Personen, die wegen einer psychischen Erkrankung aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, besser zu unterstützen, werden im Rahmen der Weiterentwicklung der IV Verbesserungen wie, kontinuierlichere und langfristigere Beratung und Begleitung, Erweiterung der Früherfassung und flexiblere Zusprache der Integrationsmassnahmen eingeführt.
Die beruflichen Massnahmen werden mit dem Personalverleih ergänzt.

Je früher Ereignisse, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können, erkannt und demzufolge geeignete Massnahmen ergriffen werden, desto höher ist die Chance, dass Versicherte nicht invalid werden. Der Schritt in die Berufsbildung oder ins Erwerbsleben kann unter diesen Voraussetzungen besser geschafft werden,  respektive eine bestehende Arbeitsstelle geht nicht verloren
Die Weiterentwicklung zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der IV mit den für die Eingliederung wichtigsten Akteuren, namentlich den Arbeitgebenden und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, zu verbessern und verstärkt zu koordinieren.

Eines der zentralen Revisionsthemen ist der Wechsel zu einem neuen, stufenlosen Rentensystem. Es ist gerechter und erhöht den Anreiz zur Erwerbstätigkeit.
Grundsätzlich  gilt dies für neue Rentenansprüche.
Um Rechtssicherheit und Einheitlichkeit zu erhöhen, werden die wichtigsten Grundsätze zur Bemessung des Invaliditätsgrades neu auf Verordnungs- statt auf Weisungsstufe verankert. Einige Regelungen werden geklärt und verbessert.

Medizinische Gutachten werden häufig benötigt, um abzuklären, ob jemand Anspruch auf Leistungen der IV hat. Die Revision bringt mehrere Neuerungen diesbezüglich.
Bei der Vergabe von Gutachtensaufträgen einigen sich die Versicherung und die versicherte Person, wenn immer möglich, einvernehmlich auf einen Auftragnehmer.
Um mehr Transparenz zu schaffen, werden die Interviews der Sachverständigen mit den versicherten Personen neu mit einer Tonaufnahme erfasst und zu den Akten genommen, wenn die Person nicht vorgängig zum Interview gegenüber der IV-Stelle den Verzicht auf die Tonaufnahme erklärt.
Spezifisch für die IV ist vorgesehen, dass die IV-Stellen eine öffentlich zugängliche Liste mit Angaben zu den von ihnen beauftragten Sachverständigen führen.