Krankheits- und Behinderungskosten (KK)

Zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) werden bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten auf Antrag vergütet.

Vergütete Kosten

Folgende Kosten können, soweit sie nicht durch andere Leistungsträger (Versicherung, Krankenkasse, Unfall- und Invalidenversicherung, usw.) übernommen werden, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen vergütet werden:

  • Selbstbehalt und Franchise bis zum Betrag CHF 1'000 pro Jahr
  • zahnärztliche Behandlung (einfache, wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung)
  • Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen
  • Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
  • Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
  • Kosten für Hilfsmittel (bei Erstanschaffung im AHV-Alter)
  • ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren

Folgende Maximalbeträge können vergütet werden:

  • Alleinstehende: CHF 25'000
  • Ehepaare: CHF 50'000
  • Je Heimbewohner: CHF 6'000

Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Die Belege für Krankheits- und Behinderungskosten, wie Leistungsabrechnungen der Krankenkasse, Rechnungen für Transporte / Spitex, usw. sind vollständig (alle Seiten) innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung an die SVA Basel-Landschaft einzureichen. Später eingehende Belege können infolge Fristüberschreitung nicht mehr vergütet werden. Die Kosten für Hilfsmittel können nur für jenes Jahr vergütet werden, in dem die Behandlung oder der Kauf stattgefunden hat.

Kontakt ELKK

Die Mitarbeitenden der Krankheitskosten (KK) sind mittwochs und freitags telefonisch nicht erreichbar.

Belege per E-Mail einreichen

Sie können uns die Belege auch per E-Mail auf kk@sva-bl.ch einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir vollständige Leistungsabrechnungen benötigen. Unvollständige Unterlagen werden retourniert.