Individuelles Konto und IK-Auszug

Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Erziehungsgutschriften sind auf dem IK-Auszug nicht ersichtlich und werden beim Rentenfall berücksichtigt. Diese Daten dienen als Grundlage für die Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente.

Wenn eine versicherte Person prüfen möchten, ob die Beitragsdauer vollständig ist, oder der Arbeitgeber der Ausgleichskasse den Lohn gemeldet hat, kann die Person einen Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen. Bei geringer oder unregelmäßiger Erwerbstätigkeit ist es empfehlenswert, alle 5 Jahre einen IK-Auszug zu bestellen.

Die Ausgleichskasse führt ein Individuelles Konto für die Versicherten, für die bei ihr ein Einkommen deklariert wurde. Für Versicherte, deren Beiträge bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet werden, führt jede dieser Kassen ein IK, auf dem die einzelnen Einkommen verbucht werden. 

Bei Arbeitnehmenden entnimmt die Ausgleichskasse das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden verbucht die Ausgleichskasse die entsprechenden Einkommen, nach Eingang der definitiven Steuermeldung auf dem IK.

Der Kontoauszug kann jederzeit, aber höchstens alle 6 Monate kostenlos bestellt werden. Der Auszug kann nur an die persönliche Adresse gesandt werden. Für die Bestellung des Auszuges aus dem individuellen Konto (IK) durch den gesetzlichen Vertreter ist eine schriftliche Bestellung und eine Vollmacht nötig.

Für die Bestellung des IK-Auszuges wird die AHV-Nr. benötigt. Diese steht auf der Krankenversicherungskarte oder auf dem Versicherungsausweis.

InfoRegister

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Dort können Versicherte diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen lassen, bei welchen unter ihrem Namen ein Individuelles Konto geführt wird. Für die Abfrage benötigt man die AHV-Nr. und das Geburtsdatum.

Aktualität der Einträge

Einkommen, die im laufenden Jahr erzielt wurden, sind im individuellen Konto noch nicht eingetragen. Einkommen des vergangenen Jahres können ebenfalls fehlen, wenn die entsprechenden Einkommensmeldungen noch nicht verarbeitet wurden. Bei Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen werden die Einträge auf dem individuellen Konto erst vorgenommen, wenn die Beiträge definitiv festgesetzt sind.

Fehlende Beitragsjahre

Beitragslücken führen in der Regel zu Kürzungen der Versicherungsleistungen. Hier finden Sie Informationen: 

https://www.ahv-iv.ch/de/News-Infos/post/was-tun-bei-beitragsluecken