Integrationsmassnahmen

Die Integrationsmassnahmen der Invalidenversicherung schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Es handelt sich um vorbereitende Massnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder für die Absolvierung einer beruflichen Ausbildung. Integrationsmassnahmen sind insbesondere auf Personen mit psychisch bedingter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet.

Fachpersonen der IV-Stelle (aus den Bereichen Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Eingliederung) begleiten und unterstützen Versicherte während den Integrationsmassnahmen.

Es bestehen drei Arten von Integrationsmassnahmen für Erwachsene:

  • Das Aufbautraining dient dem Aufbau der Arbeitsfähigkeit auf 50 % und kann sowohl in einer Institution als auch direkt im Arbeitsmarkt stattfinden.
  • Das Arbeitstraining dient einem weiteren kontinuierlichen Ausbau der Arbeitsfähigkeit auf über 50 % und findet primär im ersten Arbeitsmarkt statt.
  • Beschäftigungsmassnahmen (Arbeit zur Zeitüberbrückung) dienen dem Erhalt der Tagesstruktur und der Restarbeitsfähigkeit bis zum Beginn von beruflichen Massnahmen oder dem Antritt einer neuen Stelle. In der Regel findet eine Beschäftigungsmassnahme im Arbeitsmarkt statt.

Die Massnahmen richten sich an junge Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die die obligatorische Volksschule abgeschlossen, das  25. Altersjahr aber noch nicht vollendet haben und noch nicht erwerbstätig waren. Es handelt sich hierbei um niederschwellige Massnahmen zum Aufbau und zur Stabilisierung der Präsenz- und Leistungsfähigkeit, der Persönlichkeit oder zur Gewöhnung an den Arbeitsprozess.

Die Integrationsmassnahmen für Jugendliche/junge Erwachsene können sowohl in einer Institution als auch im Arbeitsmarkt stattfinden.

Fachpersonen der IV-Berufsberatung begleiten und unterstützen die jungen versicherten Personen während den Integrationsmassnahmen. Es gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns.

Durch Autonomie- und Erfolgserlebnisse sowie Stabilisierungs- und Reflexionsmomente während der Integrationsmassnahmen, soll eine Grundlage für die spätere Teilnahme an Massnahmen beruflicher Art der IV (bspw. erstmalige berufliche Ausbildung), an geeigneten Angeboten der Berufsbildung (z. B. berufliche Grundbildung oder Brückenangebote) oder der Arbeitslosenversicherung (z. B. Motivationssemester) geschafft werden.

Kontakt IV-Stelle

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