Zusammenarbeit mit der IV

Eine transparente und gute Zusammenarbeit im Sinne der uns anvertrauten Personen ist eine unabdingbare Voraussetzung für deren Unterstützung und der korrekten Festlegung des Leistungsanspruches.
Im Rahmen der Weiterentwicklung IV wird diese Zusammenarbeit noch vertieft. Nähere Informationen finden Sie vorerst hier.

Die Chancen für eine Eingliederung werden durch frühzeitiges Erkennen einer drohenden Invalidität erhöht. Wenn Ärztinnen und Ärzte erkennen, dass der Arbeitsplatz einer Patientin, eines Patienten aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist oder sich eine Entlassung abzeichnet, ist eine frühzeitige IV-Anmeldung zu empfehlen. Medizinische Fachpersonen sind in der Lage zu beurteilen, ob dies für eine vorliegende gesundheitliche Einschränkung indiziert ist. Die IV-Anmeldung muss von den versicherten Personen nicht mehr unterschrieben werden.
Die IV-Stelle kann nach der Anmeldung schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.

Die Ärztinnen und Ärzte des RAD beurteilen die medizinischen Voraussetzungen des Leistungsanspruches, die Arbeitsunfähigkeit und das Eingliederungspotential von versicherten Personen. Liegen unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche medizinische Unterlagen vor, kann der RAD auch eigene Untersuchungen durchführen oder Gutachten bei unabhängigen Fachspezialisten einholen. Für die Untersuchungen stehen dem RAD geeignete Räume auf der SVA BL zur Verfügung.

Folgende Fachdisziplinen sind im RAD vertreten:
Allgemeine Medizin
Arbeitsmedizin
Innere Medizin
Orthopädie
Psychiatrie / Psychotherapie
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Rheumatologie
Kinder- und Jugendmedizin
Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie

Aufgaben des RAD:
Die Ärztinnen und Ärzte des RAD beurteilen die vorliegenden medizinischen Unterlagen von bei der IV angemeldeten Personen und entscheiden, ob noch weitere Abklärungen (z.B. Gutachten) notwendig sind. Sie führen eigene Untersuchungen durch, nehmen an Gesprächen mit versicherten Personen und an Fallbesprechungen teil. Und sie stehen mit den untersuchenden und behandelnden Ärztinnen und Ärzten in Kontakt.
Für Sachverständige finden regelmässige Informationsveranstaltungen statt. 

Arztberichte

Ein Arztbericht richtet sich an die IV-Stelle und enthält detaillierte Patienteninformationen zu Gesundheitszustand, Diagnosen und Prognosen. Für den Arztbericht gibt es verschiedene Formulare, die die Fragestellungen vorgeben. Hier finden Ärzte den Leitfaden zum Ausfüllen des ausführlichen ärztlichen Berichtes mit einer Tarifübersicht.

Gutachten

Medizinische Gutachten bilden die Schnittstelle zwischen Medizin und Rechtsanwendung. Sie werden in unklaren oder strittigen Fällen veranlasst. Unklar ist in der Regel, welche Auswirkungen eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Strittig ist, ob der versicherten Person Leistungen der IV zustehen und wenn - in welchem Umfang. Für die Klärung solcher Konflikte und zur Entscheidungsfindung bildet das medizinische Gutachten der IV die verwertbare Grundlage. Das Gutachten spielt somit im Prozess von der IV-Anmeldung bis zum Entscheid eine wichtige Rolle. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Gutachter, mit denen die IV-Stelle BL zusammenarbeitet.

Polydisziplinäre und bidisziplinäre Gutachten

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das zu einer Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung geführt hat, müssen die IV-Stellen die polydisziplinären medizinischen Gutachten nach dem Zufallsprinzip an die Gutachterstellen vergeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung IV, die seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten ist, gilt dies auch für die bidisziplinären Gutachten. Die Gutachterstellen müssen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen eine Vereinbarung abgeschlossen haben und auf der Informatikplattform mit dem Namen SuisseMED@P registriert sein. Diese vergibt die Gutachtensaufträge nach dem Zufallsprinzip. Auf der Internetseite www.suissemedap.ch finden sich dazu genauere Angaben. Detailangaben siehe Merkblatt.

Kontakt RAD

Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat des Regionalen Ärztlichen Dienstes unter Telefonnummer 061 425 25 50.



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