Zuständige Ausgleichskasse
Selbständigerwerbende melden sich entweder bei der Ausgleichskasse des Kantons an, in dem sie ihren Geschäftssitz haben, oder bei einer Verbandsausgleichskasse.
Anmeldung
Selbständigerwerbende, welche ihre Erwerbstätigkeit im Kanton Baselland ausüben, können sich mit dem entsprechenden Formular bei der SVA BL anmelden.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht selbständigerwerbend gelten Personen grundsätzlich, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Sie treten nach Aussen mit einem Firmennamen auf. Das heisst, sie besitzen beispielsweise einen Eintrag im Handelsregister, im Adress- oder Telefonbuch, eigenes Briefpapier oder eine Bewilligung zur Berufsausübung. Sie stellen zudem in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen die Mehrwertsteuer ab.
- Sie tragen Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Das heisst, sie tätigen beispielsweise Investitionen mit langfristigem Charakter, kommen für ihre Betriebsmittel selbst auf und zahlen Miete für Arbeitsräume. Zudem sind sie frei in der Auswahl der Arbeiten.
- Sie können ihre Betriebsorganisation frei wählen. Das heisst, sie bestimmen selbst ihre Präsenzzeit, die Organisation ihrer Arbeit und ob sie Arbeiten an Dritte weiterleiten. In der Regel üben Sie Ihre Arbeit in Räumen ausserhalb ihrer Wohnung aus.
- Sie sind für mehrere AuftraggeberInnen tätig. Die Tätigkeit für lediglich eine/n Auftraggeber/in gilt im Normalfall als unselbständige Erwerbstätigkeit.
Aktiengesellschaften (AGs) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) gelten als juristische Personen. Wer eine AG oder GmbH gründet, gilt somit nicht als selbständigerwerbend, sondern als Arbeitgebende/r.
Personen, die in mehreren Privathaushalten arbeiten, gelten als Arbeitnehmende. Die Privathaushalte müssen sich als Hausdienstarbeitgebende anmelden. Ausnahmen sind dann möglich, wenn eine Person massgebende Investitionen mit längerfristigem und branchenüblichem Charakter tätigt, welche kundenübergreifend genutzt werden. In dem Fall kann eine selbständigerwerbende Tätigkeit durch die Ausgleichskasse geprüft werden.
Nach erfolgter Anmeldung prüft die Ausgleichskasse im Einzelfall, ob die Bedingungen für eine Selbständigkeit erfüllt sind. Neben dem Anmeldeformular benötigen wir auch Beilagen wie Werbeunterlagen, Ausgabebelege, gestellte Offerten/Rechnungen und Verträge mit Kundinnen und Kunden.
Die Ausgleichskasse kann die AHV-rechtliche Beurteilung einer Tätigkeit erst vornehmen, wenn diese aktiv ausgeübt wird. Eine Anerkennung im Voraus ist nicht möglich.
Unternehmens-Identifikationsnummer UID
Das Bundesamt für Statistik (BFS) ordnet jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu. Diese ermöglicht es den Unternehmen, sich bei allen Behördenkontakten mit einer einzigen Nummer zu identifizieren. Dank der UID wird die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter.
Finden Sie hier die UID Ihres Betriebs.