Höhe der Entschädigung
Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches die jeweilige anspruchsberechtigte Person unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Urlaubstage erzielt hat. Die Entschädigung beträgt jedoch höchstens CHF 220 pro Tag.
Zur Betreuungsentschädigung werden keine Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten gewährt.
Anspruchsdauer
Es werden maximal 98 Taggelder ausgerichtet.
Der Urlaub wird von einem Elternteil für die gesamte Dauer angemeldet. Sollten beide Elternteile den Anspruch auf Betreuungsentschädigung geltend machen wollen, brauchen wir eine Anmeldung pro Elternteil. Die Entschädigung kann am Stück oder tageweise bezogen werden und endet 18 Monate, nachdem das erste Taggeld bezogen wurde (Rahmenfrist) oder vor dieser Frist, wenn die 98 Taggelder bezogen wurden.
Die Rahmenfrist beginnt am Tag, für den der erste der beiden Elternteile ein Taggeld bezieht. Bei mehreren anspruchsbegründenden Kindern löst jedes einzelne Kind eine Rahmenfrist aus.
Vorrang der Betreuungsentschädigung
Sofern bei Beginn des Anspruchs ein gleichzeitiger Anspruch besteht auf Taggelder der:
- Invalidenversicherung
- obligatorischen Krankenversicherung
- obligatorischen Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung oder
- Militärversicherung
geht die Betreuungsentschädigung dieser vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld. Der Bezug der Betreuungsentschädigung schliesst den gleichzeitigen Bezug von Taggeldern der vorhin aufgeführten Versicherer aus.