Vaterschaftsentschädigung (VSE)

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die Form des Vaters gewählt, jedoch wird auch immer die Ehefrau der Mutter angesprochen.

Die Vaterschaftsentschädigung ersetzt einem Vater nach der Geburt während maximal 14 Tagen den Erwerbsausfall. Die in der Schweiz erwerbstätigen Väter haben während den ersten 6 Monaten nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf maximal 14 Taggelder. Sie erhalten 80 % des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Geburt, maximal CHF 220 pro Tag.

Anspruchsberechtigt sind Väter, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert waren
  • während dieser 9 Monate mindestens 5 Monate lang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und
  • am Tag der Geburt ihres Kindes Arbeitnehmer/in oder selbständigerwerbend sind oder die bis zum Tag der Geburt ihres Kindes ein Taggeld der Arbeits­losenversicherung bezogen hatten
  • Stellenlose ohne Bezug von Arbeitslosentaggeld, die einen EO-Dienst leisten (die erforderliche Mindestbeitragsdauer für Arbeitslosentaggeld muss dabei erfüllt sein)

Wenn die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes stirbt, erhält der Vater resp. die Ehefrau der Mutter, zusätzlich zu seinem oder ihrem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub einen 14-wöchigen entschädigten Urlaub, der unmittelbar nach dem Tod der Mutter am Stück bezogen werden muss. Er endet vorzeitig, wenn der Vater resp. die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt